Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen uns (ACS Bus & Flughafentransfer GmbH) und allen Kunden, gleich ob privat oder Unternehmer.

1.2. Der Kunde stimmt zu, dass im Fall der Verwendung von AGB auch durch ihn ausschließlich unsere AGB Geltung haben; dies auch, wenn seine AGB von uns unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu den AGB des Kunden.

2. Angebote und Zustandekommen des Vertrages

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

2.2. Sofern der Kunde eine Eingangsbestätigung für seine Bestellung erhält, stellt dies noch keine Annahme seiner Bestellung durch uns dar. Der Vertrag gilt erst mit Erhalt einer Auftragsbestätigung durch uns als zustande gekommen.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns bereits im Rahmen seiner Bestellung zu informieren, wenn auf der zu fahrenden Strecke oder am Ankunftsort ein Sicherheitsrisiko für Sachen und Personen besteht (sog. Risikofahrten) und er dies weiß oder wissen müsste. Solche Risikofahrten sind zum Beispiel Fahrten zu Risiko- bzw. Hochsicherheitsspielen bei Sportveranstaltungen (z.B. Fußball-Derbys) oder Fahrten zu Demonstrationen. Sollte uns der Kunde entgegen seiner Verpflichtung nicht vor Zustandekommen des Vertrages über das Vorliegen einer Risikofahrt informieren und wir erst nach Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind wir zur Verrechnung der in Punkt 5.2. genannten Stornogebühr und eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 150,00 berechtigt, wobei maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Stornogebühr die Kenntniserlangung von der Risikofahrt durch uns ist.

2.4. Hat der Kunde seine Informationspflicht gemäß Punkt 2.3. (Satz 1) nicht verletzt und erlangen wir erst nach Vertragsabschluss Kenntnis davon, dass es sich um eine Risikofahrt handelt, sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne Anspruch auf ein Entgelt zurückzutreten.

3. Vertragsinhalt und Leistungserbringung

3.1. Vertragsinhalt ist die Beförderungsleistung wie sie mit dem Kunden vereinbart wurde.

3.2. Soweit der Vertrag Abfahrts- und Ankunftszeiten enthält, sind diese nur als Circa-Angaben zu verstehen, die auf Zeitschätzungen beruhen. Die tatsächliche Fahrzeit ist stets von den konkreten Umständen abhängig (Verkehrsaufkommen, Unfälle, Staus, usw.).

3.3. Die Buchung beinhaltet eine Wartezeit bis spätestens 15 Minuten nach der geplanten Abfahrt. Bei späteren Abfahrten wird pro begonnener Stunde eine Zusatzgebühr in Höhe von € 95,00 (inkl. 10% USt.) in Rechnung gestellt. Mit der verbindlichen Buchung erklärt sich der Kunde mit dieser Bestimmung ausdrücklich einverstanden.

3.4. Bei Nichterscheinen bis spätestens 15 Minuten nach der gebuchten Abfahrtszeit gilt die Buchung als storniert. Für diese Stornierung kommen die zum Zeitpunkt der Stornierung gültigen Stornobedingungen (und darin angeführte Kosten) zur Anwendung. Eine vorherige Mitteilung über eine bevorstehende Verspätung seitens des Kunden ändert diese Bestimmung nicht.

3.5. Eine Verspätung seitens des Kunden kann nur dann akzeptiert werden, wenn die dafür ACS entstehenden Mehrkosten vom Kunden vor Fahrtantritt beglichen werden. ACS wird sich bemühen, die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten. Akzeptiert der Kunde die Mehrkosten nicht, gilt die Fahrt als storniert gem. AGB, Punkt 3.4.

3.6. Die Auswahl des Fahrzeugs innerhalb der bestellten Fahrzeugkategorie und -größe bleibt uns vorbehalten. Der Einsatz eines größeren Fahrzeugs als bestellt ist stets zulässig, auch ist der Einsatz eines kleineren Fahrzeugs als bestellt zulässig, so die Mindestanzahl der verfügbaren Sitzplätze im Fahrzeug die vom Kunden in der Buchung angegebene Personenanzahl erfüllt. Die Berechnung des Entgelts erfolgt diesfalls nach der bestellten Fahrzeugkategorie und -größe. In Ausnahmefällen (kurzfristige, unvorhersehbare Ereignisse) behält sich ACS den Einsatz mehrerer, kleinerer Fahrzeuge vor, wenn damit sich abzeichnende Verspätungen vermieden werden können.

3.7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit der Ausstattung eines Fahrzeugs auf Grund bestimmter Witterungsverhältnisse oder sonstiger Umstände eingeschränkt sein kann (z.B. Nichtbenutzbarkeit der WC-Anlage, Nichtbetrieb eventueller Bordküche, Kühlschränke o. dgl.). Zu sonstigen Umständen zählt ausdrücklich auch die Entscheidung des Lenkers/der Lenkerin, eine WC-Anlage beispielsweise aufgrund einer kurzen Fahrt nicht in Betrieb zu nehmen.

3.8. Soweit nicht anders vereinbart, obliegt die Auswahl der Fahrtstrecke dem Lenker. Der Lenker ist berechtigt, von einer allenfalls vorgegebenen Strecke abzuweichen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustellen und dergleichen erforderlich oder möglicherweise sinnvoll ist.

3.9. Der Kunde verpflichtet sich, Beförderungsleistungen vom Lenker nur insoweit zu verlangen, als dies mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. gesetzlich zwingende Lenkpausen, Ruhezeiten, etc.) vereinbar ist. Der Lenker ist berechtigt und verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Beförderungsleistungen zu verweigern.

3.10. Das Fahrzeug darf nur mit jener Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die es zugelassen ist. Der Lenker ist berechtigt und verpflichtet, Beförderungsleistungen bei Überschreitung der Fahrgästehöchstzahl zu verweigern.

4. Entgelt

4.1. Das vereinbarte Entgelt umfasst die mit dem Kunden vereinbarte Beförderungsleistung. Soweit nicht anders vereinbart, sind in diesem Entgelt nur die mit dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängenden Spesen und Barauslagen enthalten. Alle nicht mit dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängenden Spesen und Barauslagen (z.B. Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern) sind in diesem Entgelt nicht enthalten und uns vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

4.2. Liegen zumindest 3 Monate zwischen Vertragsschluss und der Beförderungsleistung, sind wir berechtigt, das vereinbarte Entgelt einseitig um maximal 15 % zu erhöhen, wenn erst nach Vertragsschluss eine Erhöhung der Beförderungskosten (insb. Treibstoffkosten und Personalkosten) eintritt und diese bei Vertragsschluss noch nicht einkalkuliert werden konnten. Das Entgelt erhöht sich prozentual in dem Ausmaß, in dem sich die Beförderungskosten prozentual erhöht haben (Beispiel: Erhöhen sich die Beförderungskosten um 10%, erhöht sich das vereinbarte Entgelt ebenfalls um 10%). Eine Reduktion des vereinbarten Entgelts bei Verringerung der Beförderungskosten erfolgt nicht.

4.3. Von der vereinbarten Beförderungsleistung nicht umfasste Mehrleistungen, die der Kunde während der Erbringung der Beförderungsleistung zusätzlich bestellt (z.B. die Verwendung bestimmter längerer Routen, das Anfahren zusätzlicher Zwischenstopps) oder die aus Gründen, die der Kunde oder Fahrgäste zu vertreten haben, oder die aus Gründen der Sicherheit oder verkehrsbedingter Erfordernisse erforderlich werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit dabei der vereinbarten Beförderungsleistung eine bestimmte vereinbarte Preisberechnungsbasis (z.B. Preis pro gefahrener Kilometer oder Preis pro Stunde) zu Grunde liegt, erfolgt die Verrechnung der Mehrleistungen anhand dieser Preisberechnungsbasis, ansonsten gebührt uns für Mehrleistungen pro zusätzlich gefahrenem Kilometer ein Entgelt von € 4,00 zzgl. Umsatzsteuer (Alternative: pro begonnener Stunde eine Entgelt von € 95,00 zzgl. Umsatzsteuer).

4.4. Die Unterkunft des Lenkers ist, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden auf eigene Kosten zu organisieren und beizustellen. Soweit dies nicht erfolgt, sind wir berechtigt, die diesbezüglich angefallenen Auslagen in Höhe einer am Zielort oder Ort des Zwischenstopps befindlichen angemessenen (mind. 3-Sterne-Unterkunft/Halbpension) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat die Buchung der Unterkunft des Lenkers spätestens 3 Tage vor Reisebeginn durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung nachzuweisen, andernfalls wir berechtigt sind, eine solche selbst vorzunehmen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.5. Sämtliche Entgelte sowie Spesen- und Barauslagen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, wenn nicht anders vereinbart. Anderslautende Vereinbarungen müssen jedenfalls schriftlich erfolgen, widrigenfalls sie als nicht vereinbart gelten.

4.6. Bei Zahlungsverzug gebühren uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Darüber hinaus ist der Kunde verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von € 50,- (zzgl. USt.) pro notwendiger Zahlungserinnerung zu entrichten. Als notwendig gilt eine Zahlungserinnerung dann, wenn eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt und/oder auf vorherige Zahlungserinnerungen nicht fristgerecht die Vollzahlung erfolgt. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros und/oder Rechtsbeistands verpflichtet sich der Kunde zudem, die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

4.7. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

4.8. Für den Fall, dass der Kunde nicht Fahrzeug (und Lenker) zur Gänze für sich gebucht hat, sondern lediglich einen oder mehrere Plätze in einem Fahrzeug (welches auch von anderen Kunden genutzt wird), gelten obige Bestimmungen zum Entgelt, welche sich auf das gesamte Fahrzeug beziehen (wie z.B. Straßenmaut), anteilig nach Anzahl der gebuchten Plätze.

4.9. Der Kunde hat innerhalb von fünf Tagen nach verbindlicher Buchung eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 30% des Gesamtpreises zu leisten, der Restbetrag ist bis spätestens drei Tage vor der Fahrt ohne Abzug fällig. Es obliegt ACS, situationsabhängig höhere oder niedrigere Anzahlungen zu verrechnen. Versäumt der Kunde es, die Anzahlung oder den Restbetrag fristgerecht zu begleichen, hat dies die Stornierung des Fahrtauftrages durch uns zur Folge. Sämtliche dadurch dem Kunden entstehenden Mehrkosten oder sonstige Folgen hat der Kunde zu tragen, weiters schuldet der Kunde ACS einen Schadenersatz in der Höhe des Betrags, der bei einer Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden fällig wäre, da ACS das gebuchte Fahrzeug samt Personal aufgrund der bestehenden Reservierung bereitgehalten hat und in diesem Fall das Verschulden für die Stornierung Kunde trifft.

4.9.1 Versäumt der Kunde die fristgerechte Bezahlung bis spätestens drei Tage (= 72 Stunden) vor der Abreise, leistet jedoch nach Ablauf dieser Frist eine Zahlung um die Durchführung der Reise zu gewährleisten, ist für die Bearbeitung der verspäteten Zahlung ein zusätzliches Entgelt für ein "Spätzahler-Service" in der Höhe von € 50,00 zzgl. 20% MwSt., gesamt sohin € 60,00, zu leisten. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist dieses Entgelt zu verdoppeln (= € 100,00 zzgl. 20% MwSt., gesamt sohin € 120,00). Dieses Entgelt dient der Abdeckung entstehender Kosten für die Bearbeitung der Zahlung und der Disponierung der Fahrzeuge, da bei nicht fristgerechter Begleichung einer Rechnung die Disposition aufgrund anstehender Stornierung geändert wird und bei Bezahlung wieder umgeändert werden muss.

4.9.2 Für den Fall, dass der Kunde zur Begleichung des Betrages eine e-Rechnung benötigt, ist dieser Umstand bereits bei der Buchung bekanntzugeben. Mit Bekanntgabe dieser Tatsache sind sämtliche von ACS benötigten Daten zu übermitteln (Lieferantennummer, Referenznummer etc.). Für jede nachträgliche Umstellung auf e-Rechnung und/oder bei fehlender Bekanntgabe der für eine e-Rechnung benötigten Daten verrechnet ACS eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 50,00 (zzgl. 20% USt., gesamt sohin € 60,00).

5. Stornierung der Beförderungsleistung

5.1. Der Kunde ist berechtigt, die Beförderungsleistung zu stornieren.

5.2. Storniert der Kunde die Beförderungsleistung, gelten folgende Konditionen als vereinbart:

Bei Buchungen für Reisen in den Monaten Mai, Juni und September ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 60 Tage vor Abreise möglich, danach werden 100% des Reisepreises verrechnet. Für alle anderen Reisemonate gilt folgende Regelung:

Stornierung bis inklusive 14 Tage vor Beginn der Beförderungsleistung:

kostenfrei

Bei Stornierungen später als 14 Tage vor Beginn der Beförderungsleistung oder bei Nichterscheinen zum Beginn der Beförderungsleistung (oder innerhalb von 15 Minuten nach vereinbartem Beginn derselben) betragen die Kosten 100% des Buchungsbetrages.

Bei vorausbezahlten Beträgen (An- oder Vollzahlungen) werden erstattbare Beträge innerhalb von 7 Werktagen von ACS zurückerstattet.

Anderslautende Stornobedingungen sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren, widrigenfalls sie als nicht vereinbart gelten.

6. Verhalten der Fahrgäste

6.1. Dem Kunden obliegt die Verantwortung für sein Verhalten und das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung.

6.2. Der Kunde und seine Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass für die Beförderung die in §§ 21 und 22 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr – BO 1994 (abrufbar unter: ) enthalten Bestimmungen und Regeln gelten. Der Lenker ist berechtigt, Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen, sofern dies in §§ 21 und 22 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr – BO 1994 vorgesehen ist. Sollte ein Fahrgast, dessen Verhalten zum Ausschluss von der weiteren Beförderung führt, Teil einer Gruppe sein und weigert sich die Gruppe, ohne den betreffenden Fahrgast die Reise fortzusetzen, so ist ACS berechtigt, die Reise gänzlich zu beenden.

6.3. Im Falle eines derartigen Ausschlusses von der Beförderung (oder der Beendigung der Reise aufgrund eines berechtigten Grundes laut 6.2.) besteht kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Entgelts oder auf Rückbeförderung des betroffenen Fahrgastes bzw. der betroffenen Fahrgäste.

6.4. Wir haften nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden sowie für Ansprüche von Fahrgästen, welche nicht mitbefördert werden können, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen. Es obliegt dem Lenker, vor einer grenzüberschreitenden Fahrt zu kontrollieren, ob alle Fahrgäste ein gültiges Reisedokument mit sich führen. Auf Verlangen des Lenkers ist ein solches diesem vorzuweisen.

6.5. Die im Fahrzeug angebrachten Sicherheitsgurte sind während der Fahrt vorschriftsgemäß zu verwenden. Die Sitzplätze des Fahrzeugs dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Diesfalls ist der Fahrgast verpflichtet, sich festen Halt zu verschaffen, um auf allfällig notwendige abrupte Lenk- und Bremsmanöver vorbereitet zu sein.

6.6. In Fahrzeugen, die mit Medienwiedergabeanlagen ausgestattet sind, erfolgt ein (nicht ausschließlich von uns veranlasstes) Abspielen von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten (Filme, Musik, etc.) ausschließlich auf Verantwortung des (betreffenden) Kunden. Der Kunde hat uns für alle diesbezüglich von Dritten erhobenen Ansprüche schad- und klaglos zu halten.

6.7. Der Kunde haftet auch für durch ihn und seine Fahrgäste schuldhaft verursachte Schäden und Verunreinigungen am Fahrzeug einschließlich eines durch Reinigung oder Instandsetzung des Fahrzeugs entstehenden Verdienstausfalls durch Stehzeit. Die dafür festgelegte Pauschale beträgt € 500,00 pro notwendigem Kalendertag Stehzeit zzgl. der tatsächlichen Reinigungskosten, abhängig vom tatsächlichen Aufwand, jeweils zzgl. gesetzlicher Steuer.

7. Gepäck

7.1. Handgepäck und Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass dessen Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Adresse des Besitzers haltbar angebracht sein.

7.2. Für das Ein- und Ausladen der Gepäckstücke ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Gepäckverladung durch den Lenker oder das sonstige Buspersonal.

7.3. Reisegepäck kann nur im Rahmen des verfügbaren Laderaums mitgenommen werden. Bei der Buchung hat sich der Kunde aufgrund der Busbeschreibung zu vergewissern, dass der Laderaum des gebuchten Fahrzeugs für das mitzuführende Gepäck ausreicht, ggf. ist mit ACS Rücksprache zu halten. Der Kunde übernimmt die Haftung für die Folgen der Nichtmitnahme von Gepäck aufgrund von Platzmangel. Sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Von der Beförderung gänzlich ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände (insb. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe und Gegenstände, Waffen, Munition, Feuerwerkskörper, gefährliche Chemikalien).

7.4. Der Fahrgast hat das Handgepäck im Fahrgastraum so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Es ist grundsätzlich auf der Gepäckablage des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz unterzubringen.

7.5. Das Mitführen von Assistenztieren (z.B. Blindenhunde) durch den betroffenen Fahrgast ist zulässig. Darüber hinaus dürfen Tiere nur mit Zustimmung des Lenkers mitgeführt werden.

7.6. Es besteht keine Haftung unserseits für gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gepäckstücke (Hand- und Reisegepäck), insbesondere dann, wenn diese bei Zwischenstopps und/oder über Nacht im Fahrzeug verbleiben. Uns trifft keine Bewachungspflicht des Fahrzeugs.

8. Haftung, Verjährung, Schriftformgebot, Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1. Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, haften wir nicht für leicht oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.

8.2. Schadenersatzansprüche gegenüber uns verjähren binnen 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

8.3. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

8.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

8.5. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen.

8.6. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens, nach unserer Wahl auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.